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   BVerfG, 04.11.1983 - 2 BvR 1684/83   

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https://dejure.org/1983,589
BVerfG, 04.11.1983 - 2 BvR 1684/83 (https://dejure.org/1983,589)
BVerfG, Entscheidung vom 04.11.1983 - 2 BvR 1684/83 (https://dejure.org/1983,589)
BVerfG, Entscheidung vom 04. November 1983 - 2 BvR 1684/83 (https://dejure.org/1983,589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Nachzug des Ehegatten zu einem Ausländer der sogenannten zweiten Generation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnis - Verlangen nach Daueraufenthalt - Aufenthaltsberechtigung - Rechtliche Absicherung - Ausländer zweiter Generation - Verfassungsmäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 720 (Ls.)
  • NVwZ 1984, 166
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1983 - 2 BvR 1684/83
    Hierauf beschränkt sich die verfassungsgerichtliche Überprüfung (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<).
  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1983 - 2 BvR 1684/83
    Rechtsgrundlage für die Erteilung und Versagung der Aufenthaltserlaubnis ist auch in diesem Fall allein § 2 Abs. 1 AuslG , gegen den nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtliche Bedenken im Ergebnis nicht durchgreifen (vgl. BVerfGE 49, 168 >181 ff.<).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1983 - 2 BvR 1684/83
    Danach darf die aufschiebende Wirkung verwaltungsgerichtlicher Rechtsbehelfe nur dort zurücktreten, wo unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege geleitet werden müssen (vgl. BVerfGE 51, 268 >284 f.<).
  • BVerfG, 15.02.1982 - 2 BvR 1492/81

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Vereinbarkeit mit Grundgesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1983 - 2 BvR 1684/83
    Zumal dort, wo sich - wie hier - das weitere Aufenthaltsbegehren als eindeutig aussichtslos erweist, steht die Bevorzugung dieses öffentlichen Interesses an der unverzüglichen Einhaltung der aufenthaltsrechtlichen Vorschriften im Einklang mit dem Grundgedanken des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG, NVwZ 1982, 241).
  • BVerwG, 09.01.1990 - 1 B 134.89

    Einschränkung des Ehegattennachzugs der sog. zweiten Generation

    Auf dieser Grundlage ist anerkannt, daß es im Hinblick auf die mit den Nachzugsrichtlinien der Bundesländer verfolgten einwanderungspolitischen Gründe nicht Art. 6 Abs. 1 GG widerspricht, den Nachzug zu einem Ausländer der sog. zweiten Generation grundsätzlich davon abhängig zu machen, daß sein Aufenthalt im Bundesgebiet rechtlich gesichert ist oder ihm doch ein Anspruch auf Gewährung eines Daueraufenthaltsrechts zusteht (BVerfGE 76, 1 ; BVerfG - Vorprüfungsausschuß - Beschluß vom 4. November 1983 - 2 BvR 1684/83 - NVwZ 1984, 166).
  • BVerwG, 29.07.1985 - 1 C 24.84

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis -

    Insbesondere widerspricht es regelmäßig nicht dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, erfolglos gebliebene Asylbewerber in dem hier erörterten Zusammenhang solchen Ausländern gleichzustellen, die keine Aufenthaltserlaubnis besitzen und erstmals um einen Aufenthalt nachsuchen (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 4. November 1983 - 2 BvR 1684/83 - NVwZ 1984, 166).
  • BVerwG, 03.08.1984 - 1 B 159.83

    Anforderungen an den aufenthaltsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie bei

    Mit Blick auf die in Art. 6 Abs. 1, 2 GG normierte verfassungsrechtliche Wertentscheidung zugunsten von Ehe und Familie und den Zweck eines daraus herzuleitenden aufenthaltsrechtlichen Schutzes ist es nicht zu beanstanden, wenn im vorliegenden Zusammenhang Ehegatten, deren Asylgesuch ohne Erfolg geblieben ist, in der Hegel nicht anders behandelt werden als solche, die den Zuzug zu ihrem als Asylbewerber im Bundesgebiet lebenden Ehegatten erstreben, politische Verfolgung für sich aber nicht geltend machen können (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluß vom 4. November 1983 - 2 BvR 1684/83 - NVwZ 1984, 166).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 83.83

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Ehegattennachzug zu Ausländern -

    Gegenüber Ausländern, die nicht mit einem im Bundesgebiet lebenden Ausländer verheiratet sind, begünstigt ihn aber die einschlägige Regelung, indem sie ihm bei Vorliegen der weiteren im Ausländererlaß aufgestellten Voraussetzungen (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 4. November 1983 - 2 BvR 1684/83 - NVwZ 1984, 166) nach einer dreijährigen Ehedauer den Zuzug gestattet.
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 57.83

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Vorliegen von Ermessensfehlern -

    Gegenüber Ausländern, die nicht mit einem im Bundesgebiet lebenden Ausländer verheiratet sind, begünstigt ihn aber die einschlägige Regelung, indem sie ihm bei Vorliegen der weiteren im Ausländererlaß aufgestellten Voraussetzungen (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 4. November 1983 - 2 BvR 1684/83 - NVwZ 1984, 166) nach einer dreijährigen Ehedauer den Zuzug gestattet.
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 11.83

    Rechtsmittel

    Gegenüber Ausländern, die nicht mit einem im Bundesgebiet lebenden Ausländer verheiratet sind, begünstigt ihn aber die einschlägige Regelung, indem sie ihm bei Vorliegen der weiteren im AusländererlaO aufgestellten Voraussetzungen (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 4. November 1983 - 2 BvR 1684/83 - NVwZ 1984, 166) nach einer dreijährigen Ehedauer den Zuzug gestattet.
  • BVerwG, 08.02.1990 - 1 B 26.90

    Versagung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis als Voraussetzung für

    Abgesehen davon widerspricht es grundsätzlich nicht dem Schutz- und Förderungsgebot des Art. 6 Abs. 1 GG, den Ehegattennachzug zu versagen, wenn der im Bundesgebiet lebende Ehegatte noch keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt und eine solche Erlaubnis auch nicht beanspruchen kann (vgl. BVerfGE 76, 1 ; BVerfG - Vorprüfungsausschlub - Beschluß vom 4. November 1983 - 2 BvR 1684/83 - NVwZ 1984, 166).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 25.83

    Rechtsmittel

    Gegenüber Ausländern, die nicht mit einem im Bundesgebiet lebenden Ausländer verheiratet sind, begünstigt ihn aber die einschlägige Regelung, indem sie ihm bei Vorliegen der weiteren im Ausländererlaß aufgestellten Voraussetzungen (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 4. November 1983 - 2 BvR 1684/83 - NVwZ 1984, 166) nach einer dreijährigen Ehedauer den Zuzug gestattet.
  • BVerwG, 04.04.1986 - 1 A 10.86

    Ehegattennachzug bei Mehrehe - Familienangehöriger - Ausländischer Arbeitnehmer -

    Davon ist der beschließende Senat in seiner Spruchpraxis stets ausgegangen (BVerwGE 56, 246; 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 65, 188 [BVerwG 24.03.1982 - 6 C 95/79]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; 69, 359 [BVerwG 10.07.1984 - 1 C 52/81]; 70, 127 [BVerwG 13.09.1984 - 5 C 118/83]; 71, 228), [BVerwG 25.04.1985 - 5 C 123/83]und zwar in grundsätzlicher Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. BVerfGE 49, 168; Beschlüsse vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - NJW 1982, 2730; vom 4. November 1983 - 2 BvR 1684/83 - NVwZ 1984, 166; vom 21. März 1984 - 2 BvR 347/84 - FamRZ 1984, 554; vom 7. November 1984 - 2 BvR 1299/84 - NVwZ 1985, 260).
  • BVerwG, 20.09.1984 - 1 B 109.84

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beeinträchtigung der Belange der

    Eine hierauf abhebende Ermessensentscheidung verletzt grundsätzlich nicht das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG, denn angesichts des öffentlichen Interesses an einer Begrenzung weiterer Zuwanderungen (vgl. z.B. BVerwGE 65, 188 [190 f.]) ist es für einen erst seit einigen Jahren ununterbrochen hier lebenden Ausländer grundsätzlich verhältnismäßig und zumutbar, die eheliche Gemeinschaft in dem gemeinsamen Heimatstaat herzustellen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 4. November 1984 - 2 BvR 1684/83 - NVwZ 1984, 166; vgl. ferner Beschluß des Senats vom 28. November 1983 - BVerwG 1 A 78.83 -).
  • BVerwG, 28.08.1984 - 1 B 31.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Antrag auf Asyl

  • BVerwG, 21.10.1987 - 1 B 122.87

    Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anspruch auf eine

  • BVerwG, 15.08.1986 - 1 A 42.86

    Zuzug ausländischer Ehegatten zu selbst im Wege des Familiennachzugs eingereisten

  • BVerwG, 01.10.1984 - 1 B 97.84

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach dem Ehegattennachzug - Erteilung einer

  • BVerwG, 01.10.1984 - 1 A 86.83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.02.1990 - 1 A 137.89

    Ermessenspielraum beim Ehegattennachzug zu einem Ausländer der zweiten Generation

  • BVerwG, 31.07.1986 - 1 A 43.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.09.1984 - 1 A 44.84

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.12.1985 - 1 A 83.85

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.04.1984 - 1 A 19.84

    Rechtsmittel

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